Häufig gestellte Fragen
Hier finden Ihre Fragen eine Antwort!
Die Erlöse der Genossenschaft speisen sich aus den durch die Anlagen der Genossenschaft bewirkten Einspeisevergütungen. Mittelfristig rechnet die Genossenschaft mit einer Kapitalrendite von 4,5 %. Unter der Voraussetzung eines fortgeführten Geschäftsbetriebes mit der Errichtung weiterer Anlagen kann diese Rendite innerhalb der nächsten 10 Jahre durchaus auf über 5 % steigen.
Jedes Mitglied hat das Recht, an der Gestaltung der Genossenschaft mitzuwirken.
- Beispiel: Teilnahme an der Generalversammlung sowie an ihren Beratungen, Abstimmungen und Wahlen
Jedes Mitglied hat die Pflicht, das Interesse der Genossenschaft zu wahren.
- Beispiel: den Bestimmungen der Satzung nachkommen
Eine Nachschusspflicht der Mitglieder ist ausgeschlossen. Sie haften maximal bis zur Höhe ihrer Einlagen.
Der Sitz der Norddeutschen Energiegemeinschaft eG ist in 19053 Schwerin, Obotritenring 40. Die kaufmännische und technische Betriebsführung der Genossenschaft wurde von der WEMAG, 19053 Schwerin, Obotritenring 40, Tel.: 0385 755 1730, übernommen.
Die Ausschüttungen der Genossenschaft unterliegen der Kapitalertragssteuer. Diese ist als so genannte Abzugssteuer durch die Genossenschaft einzubehalten. Es besteht jedoch die Möglichkeit, der Norddeutschen Energiegemeinschaft einen Freistellungsauftrag zu erteilen, wenn der Sparerfreibetrag noch nicht ausgeschöpft ist. Dann kann die Dividende steuerfrei vereinnahmt werden.
In frühstens 18 Monaten.
Beispiel:
- Kündigung zum Ende des Geschäftsjahres ⇒ Dez. 2012
- Einreichen Kündigung (Frist 12 Monate) ⇒ Dez. 2011
- Auszahlung Geschäftsguthaben 6 Monate nach Ausscheiden ⇒ Juni 2013
= 18 Monate
Mit der Inbetriebnahme der ersten Anlage fließt der Genossenschaft die gesetzliche Einspeisevergütung für den von ihr erzeugten Strom zu.
Ein Mitglied muss sich mit mindestens 2 Geschäftsanteilen beteiligen. Ein Mitglied darf maximal 400 Geschäftsanteile zeichnen.
Die Dividende für ein Geschäftsjahr wird nach der Generalversammlung ausgezahlt, die innerhalb der ersten sechs Monate des Folgejahres stattzufinden hat.
Geschäftsanteile können ganz oder teilweise durch einen schriftlichen Vertrag übertragen werden. Der Erwerber der Geschäftsanteile muss entweder Mitglied sein oder eines werden. Dabei ist die Mindest- und Maximalhöhe von Geschäftsanteilen zu beachten.
Die Dividendenberechtigung beginnt mit dem ersten Tag des auf die Einzahlung folgenden Quartals.
Beispiel: - Einzahlung der Geschäftsanteile am 25.05.2011
- Beginn der Dividendenberechtigung am 01.07.2011
Jeder interessierte Bürger kann Mitglied der Genossenschaft werden.
Eine Altersbeschränkung gibt es nicht. (Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten bei Kindern)
Die Einzahlungen der Mitglieder bilden das Eigenkapital der Genossenschaft. Hiervon und von zusätzlichem Fremdkapital wird der Bau von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien, z. B. Photovoltaik-Anlagen, finanziert. Die erzeugte Energie wird in das Stromnetz eingespeist. Hierfür erhält die Genossenschaft die gesetzlich vorgesehene Einspeisevergütung. Bei der Erwirtschaftung von Überschüssen können diese an die Mitglieder in Form einer Dividende ausgeschüttet werden.
Die Generalversammlung tagt einmal im Jahr, in der Regel zum Jahresbeginn. Die Mitglieder werden im Voraus in Textform oder durch Bekanntgabe im elektronischen Bundesanzeiger eingeladen. Eine Anwesenheitspflicht besteht nicht.
Die WEMAG garantiert die Anlagenübernahme zum Restbuchwert, sodass die Genossenschaft stets liquide genug ist, um die Geschäftsanteile zurückzuzahlen. Diese Garantie ist auf Anlagen mit anfänglichen Anschaffungskosten von insgesamt 10 Mio Euro begrenzt und hängt davon ab, dass die WEMAG durchgängig die technische und kaufmännische Betriebsführung für die Genossenschaft inne hatte.
Sobald die Norddeutsche Energiegemeinschaft eG in das Genossenschaftsregister eingetragen ist, können Geschäftsanteile erworben werden. Gern nehmen wir aber auch jetzt schon Ihre Beitrittsformulare an.
Anschließend kann die Mitgliedschaft laufend erworben werden. Die Dividendenberechtigung beginnt jeweils ab dem nächsten Kalendervierteljahr nach Einzahlung des Mitgliedsbeitrages. Eine Kündigung ist mit einer Frist von mindestens 12 Monaten zum Jahresende möglich.
Ein Geschäftsanteil beträgt 250,00 Euro. Beim Eintritt in die Genossenschaft sind einmalig zwei Geschäftsanteile zu zeichnen.
Die WEMAG übernimmt für die Anlagen die technische und auch die kaufmännische Betriebsführung. Durch die jahrelange Erfahrung der WEMAG mit eigenen Anlagen hat die Norddeutsche Energiegemeinschaft eG einen kompetenten Partner an der Seite.
Wenn Sie weitere Anteile an der Norddeutschen Energiegemeinschaft eG zeichnen möchten, dann geben Sie dies ganz einfach unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer über das Kontaktformular oder direkt über die Email-Adresse
kontakt@n-eg.de an. Sie können uns dies auch gern per Brief an die
Norddeutsche Energiegemeinschaft eG, Am Markt 1, 19417 Warin mitteilen.
Einerseits nein, denn jedes Genossenschaftsmitglied hat unabhängig von der Höhe seiner Beteiligung in der Generalversammlung nur eine Stimme.
Andererseits ja, denn die Dividende, die das einzelne Genossenschaftsmitglied erhält, hängt von der Höhe seiner Beteiligung ab.
Die Norddeutsche Energiegemeinschaft eG ist eine Genossenschaft, die auf Initiative der WEMAG und der Volksbanken und Raiffeisenbanken entstanden ist. Die Mitglieder können sich mit Geschäftsanteilen an der Norddeutschen Energiegemeinschaft eG beteiligen und so von der umweltfreundlichen Energiegewinnung in der Region profitieren. Durch die daraus erzielte CO2-Einsparung tragen die Genossenschaft und deren Mitglieder einen erheblichen Teil zum Klimaschutz bei. Die Lebensqualität, auch für nachfolgende Generationen, wird mit der Investition nachhaltig verbessert.
Die Geschäftsanteile werden bis zum Ausscheiden des Mitglieds verzinst.
Ja. Die Norddeutsche Energiegemeinschaft eG wird Versicherungen unter anderem gegen Vandalismus für die Anlagen abschließen.