Häufig gestellte Fragen
Hier finden Ihre Fragen eine Antwort!
Wir nehmen jeweils zum Start von neuen Projekten im Rahmen einer Zeichnungsrunde neue Mitglieder auf.
Sie können sich inzwischen gern auf einer Warteliste registrieren lassen und erfahren so auf dem schnellsten Weg, wann Sie sich an neuen Projekten beteiligen können.
Um Mitglied zu werden, müssen Sie mindestens 2 Anteile zu je 250 Euro zeichnen. Teilen Sie uns gerne schon im Kontaktformular mit, wie viele Anteile Sie erwerben möchten.
Wenn Sie weitere Anteile an der Norddeutschen Energiegemeinschaft eG zeichnen möchten, dann geben Sie dies ganz einfach unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer über das Kontaktformular oder direkt über die Email-Adresse kontakt@n-eg.de an. Sie können uns dies auch gern per Brief an die Norddeutsche Energiegemeinschaft eG, Obotritenring 40, 19053 Schwerin, mitteilen.
Bitte beachten Sie, dass Sie Anteile erst zeichnen können, sobald eine Zeichnungsrunde für neue Projekte startet. Mitglieder der NEG erhalten dazu eine Information.
Die Erlöse der Genossenschaft speisen sich aus den durch die Anlagen der Genossenschaft bewirkten Einspeisevergütungen. Durchschnittlich ist eine Kapitalrendite von 4,5 % zu erwarten. Unter der Voraussetzung eines kontinuierlich fortgeführten Geschäftsbetriebes mit der Errichtung weiterer Anlagen kann diese Rendite durchaus auch über 5 % steigen.
Jedes Mitglied hat das Recht, an der Gestaltung der Genossenschaft mitzuwirken.
- Beispiel: Teilnahme an der Generalversammlung sowie an ihren Beratungen, Abstimmungen und Wahlen
Jedes Mitglied hat die Pflicht, das Interesse der Genossenschaft zu wahren.
- Beispiel: den Bestimmungen der Satzung nachkommen
Eine Nachschusspflicht der Mitglieder ist ausgeschlossen. Sie haften maximal bis zur Höhe ihrer Einlagen.
Der Sitz der Norddeutschen Energiegemeinschaft eG ist in 19053 Schwerin, Obotritenring 40. Die kaufmännische und technische Betriebsführung der Genossenschaft wurde von der WEMAG, 19053 Schwerin, Obotritenring 40, Tel.: 0385 755 1730, übernommen.
Die Ausschüttungen der Genossenschaft unterliegen der Kapitalertragssteuer. Diese ist als so genannte Abzugssteuer durch die Genossenschaft einzubehalten. Es besteht jedoch die Möglichkeit, der Norddeutschen Energiegemeinschaft einen Freistellungsauftrag zu erteilen, wenn der Sparerfreibetrag noch nicht ausgeschöpft ist. Dann kann die Dividende steuerfrei vereinnahmt werden. Bei Geringverdienern, Kindern, Studierenden oder Rentnern kann eine Nichtveranlagungsbescheinigung von Ihrem Finanzamt eingeholt werden, dann können Sie auch über den Sparerfreibetrag hinaus kapitalsteuerfrei Einnahmen generieren.
In frühstens 18 Monaten.
Beispiel:
- Kündigung zum Ende des Geschäftsjahres ⇒ Dez. 2012
- Einreichen Kündigung (Frist 12 Monate) ⇒ Dez. 2011
- Auszahlung Geschäftsguthaben 6 Monate nach Ausscheiden ⇒ Juni 2013
= 18 Monate
Im Folgejahr Ihres Anteilserwerbs erhalten Sie die erste Ausschüttung, welche nach der Generalversammlung erfolgt. Beachten Sie bitte, dass Anteilskäufe erst im folgenden Quartal dividendenberechtigt sind. Kaufen Sie im November eines Jahres Anteile, beginnt die Dividendenberechtigung am 1.1. des neuen Jahres. Ab dann wird erst Dividende generiert, so dass dann zur Jahresmitte des Folgejahres an Sie ausgeschüttet wird.
Ein Mitglied muss sich mit mindestens 2 Geschäftsanteilen beteiligen. Ein Mitglied darf maximal 400 Geschäftsanteile zeichnen.
Die Dividende für ein Geschäftsjahr wird nach der Generalversammlung ausgezahlt, die innerhalb der ersten sechs Monate des Folgejahres stattzufinden hat.
Geschäftsanteile können ganz oder teilweise durch einen schriftlichen Vertrag übertragen werden. Der Erwerber der Geschäftsanteile muss entweder Mitglied sein oder eines werden. Dabei ist die Mindest- und Maximalhöhe von Geschäftsanteilen zu beachten.
Die Dividendenberechtigung beginnt mit dem ersten Tag des auf die Einzahlung folgenden Quartals.
Beispiel: - Einzahlung der Geschäftsanteile am 17.11.2023
- Beginn der Dividendenberechtigung am 01.01.2024
Jeder interessierte Bürger kann Mitglied der Genossenschaft werden.
Eine Altersbeschränkung gibt es nicht. (Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten bei Kindern)
Die Einzahlungen der Mitglieder bilden das Eigenkapital der Genossenschaft. Hiervon und von zusätzlichem Fremdkapital wird der Bau von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien, z. B. Windkraft- und Photovoltaik-Anlagen, finanziert. Die erzeugte Energie wird in das Stromnetz eingespeist. Hierfür erhält die Genossenschaft die gesetzlich vorgesehene Einspeisevergütung. Bei der Erwirtschaftung von Überschüssen können diese an die Mitglieder in Form einer Dividende ausgeschüttet werden.
Die Generalversammlung tagt einmal im Jahr, in der Regel zum Ende der 1. Jahreshälfte. Die Mitglieder werden im Voraus in Textform oder durch Bekanntgabe im elektronischen Bundesanzeiger eingeladen. Eine Anwesenheitspflicht besteht nicht.
Die WEMAG garantiert die Anlagenübernahme zum Restbuchwert, sodass die Genossenschaft stets liquide genug ist, um die Geschäftsanteile zurückzuzahlen. Diese Garantie ist auf Anlagen mit anfänglichen Anschaffungskosten von insgesamt 10 Mio. Euro begrenzt und hängt davon ab, dass die WEMAG durchgängig die technische und kaufmännische Betriebsführung für die Genossenschaft inne hatte.
Die Mitgliedschaft kann erworben werden, sobald Mitglieder im Rahmen einer Zeichnungsrunde aufgenommen werden können. Bitte lassen Sie sich gern auf die Warteliste setzen und Sie erhalten eine Information, wenn Anteile erworben werden können.
Die Dividendenberechtigung beginnt jeweils ab dem nächsten Kalendervierteljahr nach Einzahlung des Mitgliedsbeitrages. Eine Kündigung ist mit einer Frist von mindestens 12 Monaten zum Jahresende möglich.
Zunächst einmal unser herzliches Beileid. Wir bitten Sie, uns als Erbe folgende Dokumente senden:
- Sterbeurkunde des verschiedenen Mitglieds, begl. Kopie
- Erbschein oder Testament, begl. Kopie
- Personalausweis(e) der Erben, begl. Kopie
- Information, ob Sie oder ggf. weitere Erben die Anteile weiterführen oder ausbezahlt haben möchten
- bei Weiterführung: Beitrittsformular (anfordern per E-Mail an kontakt at n-eg.de), sowie ggf. Freistellungsauftrag unterzeichnet
- bei Weiterführung nur eines Erben im Fall, dass mehrere Erben existieren: Verzichtserklärung der weiteren Erben
- bei Auszahlungswunsch: Ihre Kontoverbindung, Ihre Adresse und E-Mail
Die Mitgliedschaft endet bei Tod im Jahr des Erbfalls. Auszahlungen von Guthaben erfolgen im Folgejahr (ca. Mai-Juli).
Ein Geschäftsanteil beträgt 250,00 Euro. Beim Eintritt in die Genossenschaft sind einmalig zwei Geschäftsanteile zu zeichnen.
Die WEMAG übernimmt für die Anlagen die technische und auch die kaufmännische Betriebsführung. Durch die jahrelange Erfahrung der WEMAG mit eigenen Anlagen hat die Norddeutsche Energiegemeinschaft eG einen kompetenten Partner an der Seite.
Einerseits nein, denn jedes Genossenschaftsmitglied hat unabhängig von der Höhe seiner Beteiligung in der Generalversammlung nur eine Stimme.
Andererseits ja, denn die Dividende, die das einzelne Genossenschaftsmitglied erhält, hängt von der Höhe seiner Beteiligung ab.
Die Norddeutsche Energiegemeinschaft eG ist eine Genossenschaft, die auf Initiative der WEMAG und der Volksbanken und Raiffeisenbanken entstanden ist. Die Mitglieder können sich mit Geschäftsanteilen an der Norddeutschen Energiegemeinschaft eG beteiligen und so von der umweltfreundlichen Energiegewinnung in der Region profitieren. Durch die daraus erzielte CO2-Einsparung tragen die Genossenschaft und deren Mitglieder einen erheblichen Teil zum Klimaschutz bei. Die Lebensqualität, auch für nachfolgende Generationen, wird mit der Investition nachhaltig verbessert.
Die Geschäftsanteile werden bis zum Ausscheiden des Mitglieds verzinst. Die Dividende wird bis zum Ablauf der Mitgliedschaft berechnet und im Folgejahr ausgezahlt.
Ja. Die Norddeutsche Energiegemeinschaft eG ist unter anderem gegen Vandalismus versichert.